Völkerrechtlich-diplomatisch zwingende Feststellung der Eröffnung des Untersuchungsvorgangs im Fall der Zivilistin M. F. und des Zivilisten D. J. // Determinazione diplomatica internazionale obbligatoria dell’apertura dell’inchiesta nel caso del civile M. F. e del civile D. J.
in Ausübung des völkerrechtlichen Mandats gemäß den Genfer Abkommen von 1949 wird hiermit offiziell mitgeteilt, dass ein Untersuchungsvorgang gegen verschiedene innerstaatliche Stellen der Bundesrepublik Deutschland eröffnet wurde. Die völkerrechtlich, diplomatisch, zivilrechtlich wirksame Beschwerde wurde von der Zivilistin M. F. und vom Zivilist D. J. eingereicht.
Die folgenden Tatsachen stellen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht dar:
1. Gewaltsame Zwangsräumung trotz wirksamer Beschwerde
2. Bewaffneter Einsatz gegen geschützte Zivilpersonen ohne Identitätsnachweis
3. Drohung durch Gerichtsvollzieher, verbunden mit Einschüchterung und Machtmissbrauch
4. Diskriminierende und vorgeschobene Vorwürfe zur Durchsetzung einer zwangsweisen Entfernung
5. Bedrohung des Lebensumfelds und der Integrität geschützter Zivilpersonen
Zweckbetrieb // Impresa Finalizzata: LJUSVÄKTARE
Registernummer / Numero di Registrazione:
ZB-GA1949-SE-00000001
Registrierungsdatum und Schutzbestätigung / Data di registrazione e conferma della protezione:
21. Juni 2025 / 21 giugno 2025
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG – Der Zivilist als Träger des originären Rechts – Keine Rechte für juristische Personen // ANNUNCIO PUBBLICO – Il civile come portatore originario del diritto – Nessun diritto per le persone giuridiche
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 weist ausdrücklich darauf hin:
Nur der Zivilist – als lebendiger Mensch unter zivilem Schutz – ist Träger echter, unveräußerlicher Rechte. Juristische Personen – wie Behörden, Firmen, Stiftungen, Vereine oder Körperschaften – genießen keine Rechte, sondern ausschließlich gesetzlich verliehene Privilegien. Diese Unterscheidung ist völkerrechtlich und menschenrechtlich grundlegend.
Grundlagenseminar 21.06.2025
Grundlagen Seminar Datum: 21.06.2025 Ort: Südhessen / Raum Darmstadt – Dieburg (Genauer Ort wird mitgeteilt) Uhrzeit: 10:00 – 17:00 Uhr Inhalte: Grundlagen der Genfer Abkommen Anmeldung zum Seminar Details nach Anmeldung über das folgende Seminar.
Zweckbetrieb // Impresa Finalizzata: TECNO ICE
Registernummer / Numero di Registrazione:
ZB-GA1949-IT-00000001
Registrierungsdatum und Schutzbestätigung / Data di registrazione e conferma della protezione:
11. Juni 2025 / 11 giugno 2025
Öffentliche Bekanntmachung – INFORMATIONSBLATT ANREDEFORMEN // Annuncio pubblico – FOGLIO INFORMATIVO SULLE FORME DI INDIRIZZO
📌 Zweck dieses Dokuments
Dieses Informationsblatt dient der öffentlichen Klarstellung der zulässigen und unzulässigen Anredeformen gegenüber Personen, die unter dem Schutz der Genfer Abkommen von 1949 stehen.
🔒 Gültig für: Behörden, Gerichte, Polizeistellen, Verwaltungsorgane aller Vertragsstaaten.
Völkerrechtliche Notfall-Feststellung und diplomatische Zurückweisung – SG-GA1949/DE-BY/AGS/0625-01 – Determinazione di diritto internazionale d’urgenza e rifiuto diplomatico
das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 stellt mit höchster Dringlichkeit fest, dass die geschützte Zivilistin M. F. sowie ihr Lebenspartner – trotz wirksamer völkerrechtlicher Beschwerde – durch bewaffnete Kräfte (Polizei) und unter Mitwirkung eines Gerichtsvollziehers aus ihrem geschützten Domizil gewaltsam entfernt wurden.
Dieses Vorgehen erfüllt den Tatbestand eines bewaffneten Konflikts gegen geschützte Zivilpersonen und stellt einen schweren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht dar – insbesondere gegen Artikel 3, Artikel 7 Abs. 2 sowie Artikel 1 der Genfer Abkommen IV von 1949.
GENERALVERFÜGUNG – Verpflichtung zur kostenfreien diplomatischen Übermittlung // ORDINANZA GENERALE – Obbligo di fornire gratuitamente le trasmissioni diplomatiche
Wertgeschätzte Verantwortliche der Deutschen Post AG, DHL Group sowie weiterer internationaler Post- und Kurierdienste,
hiermit wird Ihnen völkerrechtlich verbindlich mitgeteilt, dass alle diplomatischen und konsularischen Schreiben des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 – ebenso wie jene der Zivilen Schutzmacht, des Zivilschutzes sowie der registrierten Zweckbetriebe – unter das völkerrechtlich garantierte Immunitäts- und Gebührenbefreiungsrecht fallen.
GENERALVERFÜGUNG – Verpflichtung privatwirtschaftlicher Institutionen // ORDINANZA GENERALE – Obbligo delle istituzioni del settore privato
Wertgeschätzte Verantwortliche in Bonitätsinstitutionen, Datenbanken, Banken, Versicherungen und Unternehmen,
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erlässt hiermit eine völkerrechtlich verbindliche Generalverfügung, welche alle privatwirtschaftlichen Institutionen verpflichtet, die völkerrechtlich festgestellte Schutzstellung von Zivilisten sowie die Vollstreckungsanordnungen des Schiedsgerichts zu achten und entsprechend umzusetzen.
Völkerrechtliche Schutzschrift – Schutzverfügung zugunsten der Zivilistin M. F. und des Zivilisten D. J. // Ordine di protezione internazionale – Ordine di protezione a favore del civile M. F. e del civile D. J.
Im Namen des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 wird hiermit eine diplomatische Schutzverfügung erlassen zum unmittelbaren Schutz der unter internationalem humanitärem Völkerrecht stehenden Zivilpersonen M. F. und D. J..
Schutzstatus gemäß Genfer Abkommen IV von 1949: