Rechtsgutachten zur Steuerfreiheit von Zweckbetrieben​ // Parere legale corretto per valore sull’esenzione fiscale delle entità a fini speciali​

**Völkerrechtliche Grundlage für Steuerfreiheit und Abgabenbefreiung von Zweckbetrieben**

Zweckbetriebe, die beim Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 registriert sind, unterliegen dem Schutz des humanitären Völkerrechts. Ihre Steuerfreiheit ergibt sich nicht aus einem einzelnen Artikel, sondern aus dem Gesamtauftrag des internationalen Schutzes von Zivilpersonen und gemeinwohlorientierter Versorgung.

Eröffnung eines völkerrechtlichen Haupt-Untersuchungsvorgangs wegen fortgesetzter Angriffsmaßnahmen gegen den unter Schutz stehenden Zivilisten D. F.​ // Apertura di un’indagine principale ai sensi del diritto internazionale a causa delle continue misure offensive contro il civile protetto D. F.

Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 zitiert und diktiert im Namen des humanitären Völkerrechts: Ihr Schreiben vom 07.05.2025 stellt eine fortgesetzte Maßnahme eines nicht erlaubten bewaffneten Konflikts gegen eine geschützte Zivilperson dar – in offenem Verstoß gegen die zwingenden Normen des Genfer Abkommens IV, insbesondere Artikel 1, 3, 27, 144, 147–149.

Aktualisierung und Erweiterung des laufenden Untersuchungsvorgangs – SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01 – Aggiornare e ampliare l’attuale processo investigativo ​

Dokumentierte Verstöße:
• Anrede des Zivilisten A. D. als „Sache“ → Verstoß gegen Art. 7 Abs. 2 GA IV
• Zwangseinladung zur Vermögensauskunft trotz Schutzstatus und mehrfacher wirksamer Beschwerden → Verstoß gegen Art. 27 und 30 GA IV
• Androhung von Verhaftung gegen einen unter internationalen Schutz stehenden Schiedsrichter

Feststellung eines schweren Verstoßes gegen den Schutz der Zivilistin V. D. – Untersuchungsvorgang eingeleitet​ // Constatazione di una grave violazione della protezione dei civili V. D. – Apertura dell’inchiesta​

In amtlicher Mitteilung bringt das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von
1949 zur Kenntnis, dass die international geschützte Zivilistin V. D., mit Domizil **geschwärzt** , in einem innerstaatlichen Schriftstück der
Obergerichtsvollzieherin Katrin Kölsch aus Ober-Ramstadt mehrfach als ‘Sache’
bezeichnet und zu einem Termin unter Zwang geladen wurde.

Vorrang des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Konventionen von 1949 vor der internen Gerichtsbarkeit der Italienischen Republik in Fällen von Verletzungen des humanitären Völkerrechts // prevalenza del Tribunale Arbitrale ai sensi delle Convenzioni di Ginevra del 1949 sulla giurisdizione interna della Repubblica Italiana nei casi di violazione del diritto umanitario internazionale.

In amtlicher Mitteilung bringt das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von
1949 zur Kenntnis, dass die international geschützte Zivilistin V. D., mit Domizil **geschwärzt** , in einem innerstaatlichen Schriftstück der
Obergerichtsvollzieherin Katrin Kölsch aus Ober-Ramstadt mehrfach als ‘Sache’
bezeichnet und zu einem Termin unter Zwang geladen wurde.

Völkerrechtliche Schutzschrift und Eröffnung eines Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs A.D. // Lettera protettiva di diritto internazionale e apertura di un’indagine e di un procedimento dichiarativo A.D.

Mit sofortiger Wirkung wurde der konsularische Bereich des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 vom bisherigen Ort in Reinheim (Ulmenweg) an das geschützte Domizil des Zivilisten und Schiedsrichters A. D., **geschwärzt** verlegt.

Ein Untersuchungs- und Feststellungsvorgang wurde eingeleitet.