Eröffnung eines völkerrechtlichen Haupt-Untersuchungsvorgangs wegen fortgesetzter Angriffsmaßnahmen gegen den unter Schutz stehenden Zivilisten D. F.​ // Apertura di un’indagine principale ai sensi del diritto internazionale a causa delle continue misure offensive contro il civile protetto D. F.

Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 zitiert und diktiert im Namen des humanitären Völkerrechts: Ihr Schreiben vom 07.05.2025 stellt eine fortgesetzte Maßnahme eines nicht erlaubten bewaffneten Konflikts gegen eine geschützte Zivilperson dar – in offenem Verstoß gegen die zwingenden Normen des Genfer Abkommens IV, insbesondere Artikel 1, 3, 27, 144, 147–149.

Vorrang des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Konventionen von 1949 vor der internen Gerichtsbarkeit der Italienischen Republik in Fällen von Verletzungen des humanitären Völkerrechts // prevalenza del Tribunale Arbitrale ai sensi delle Convenzioni di Ginevra del 1949 sulla giurisdizione interna della Repubblica Italiana nei casi di violazione del diritto umanitario internazionale.

In amtlicher Mitteilung bringt das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von
1949 zur Kenntnis, dass die international geschützte Zivilistin V. D., mit Domizil **geschwärzt** , in einem innerstaatlichen Schriftstück der
Obergerichtsvollzieherin Katrin Kölsch aus Ober-Ramstadt mehrfach als ‘Sache’
bezeichnet und zu einem Termin unter Zwang geladen wurde.

Völkerrechtliche Schutzschrift und Eröffnung eines Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs A.D. // Lettera protettiva di diritto internazionale e apertura di un’indagine e di un procedimento dichiarativo A.D.

Mit sofortiger Wirkung wurde der konsularische Bereich des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 vom bisherigen Ort in Reinheim (Ulmenweg) an das geschützte Domizil des Zivilisten und Schiedsrichters A. D., **geschwärzt** verlegt.

Ein Untersuchungs- und Feststellungsvorgang wurde eingeleitet.