Öffentliche Feststellung und Gewissensappell – SG-GA1949/SE-DE/RPKA/0525-02​ – Dichiarazione pubblica e appello alla coscienza

„Wo beginnen die universellen Menschenrechte?

An kleinen Orten, nahe dem Zuhause – so nah und so klein, dass sie auf keiner Weltkarte erscheinen.

Und doch sind sie die Welt des Einzelnen: die Nachbarschaft, in der er lebt; die Schule oder Universität, die er besucht; die Fabrik, das Bauernfeld oder Büro, in dem er arbeitet.

Wenn diese Rechte dort keine Bedeutung haben, haben sie sie nirgendwo. Ohne gemeinsames Handeln der Bürger, um sie dort zu wahren, werden wir vergeblich auf Fortschritt in der größeren Welt hoffen.“

– Eleanor Roosevelt, Rede zu den Menschenrechten, Vereinte Nationen 1958

Grundlagenseminar 21.06.2025

Grundlagen Seminar Datum: 21.06.2025 Ort: Südhessen / Raum Darmstadt – Dieburg (Genauer Ort wird mitgeteilt) Uhrzeit: 10:00 – 17:00 Uhr Inhalte: Grundlagen der Genfer Abkommen Anmeldung zum Seminar Details nach Anmeldung über das folgende Seminar.

Völkerrechtliche Schutzschrift​ – Schutzverfügung zugunsten der Zivilistin M. F. und des Zivilisten D. J.​ // Ordine di protezione internazionale​ – Ordine di protezione a favore del civile M. F. e del civile D. J.​

Im Namen des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 wird hiermit eine diplomatische Schutzverfügung erlassen zum unmittelbaren Schutz der unter internationalem humanitärem Völkerrecht stehenden Zivilpersonen M. F. und D. J..

Schutzstatus gemäß Genfer Abkommen IV von 1949:

Rechtsgutachten zur Steuerfreiheit von Zweckbetrieben​ // Parere legale corretto per valore sull’esenzione fiscale delle entità a fini speciali​

**Völkerrechtliche Grundlage für Steuerfreiheit und Abgabenbefreiung von Zweckbetrieben**

Zweckbetriebe, die beim Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 registriert sind, unterliegen dem Schutz des humanitären Völkerrechts. Ihre Steuerfreiheit ergibt sich nicht aus einem einzelnen Artikel, sondern aus dem Gesamtauftrag des internationalen Schutzes von Zivilpersonen und gemeinwohlorientierter Versorgung.

Eröffnung eines völkerrechtlichen Haupt-Untersuchungsvorgangs wegen fortgesetzter Angriffsmaßnahmen gegen den unter Schutz stehenden Zivilisten D. F.​ // Apertura di un’indagine principale ai sensi del diritto internazionale a causa delle continue misure offensive contro il civile protetto D. F.

Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 zitiert und diktiert im Namen des humanitären Völkerrechts: Ihr Schreiben vom 07.05.2025 stellt eine fortgesetzte Maßnahme eines nicht erlaubten bewaffneten Konflikts gegen eine geschützte Zivilperson dar – in offenem Verstoß gegen die zwingenden Normen des Genfer Abkommens IV, insbesondere Artikel 1, 3, 27, 144, 147–149.

Vorrang des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Konventionen von 1949 vor der internen Gerichtsbarkeit der Italienischen Republik in Fällen von Verletzungen des humanitären Völkerrechts // prevalenza del Tribunale Arbitrale ai sensi delle Convenzioni di Ginevra del 1949 sulla giurisdizione interna della Repubblica Italiana nei casi di violazione del diritto umanitario internazionale.

In amtlicher Mitteilung bringt das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von
1949 zur Kenntnis, dass die international geschützte Zivilistin V. D., mit Domizil **geschwärzt** , in einem innerstaatlichen Schriftstück der
Obergerichtsvollzieherin Katrin Kölsch aus Ober-Ramstadt mehrfach als ‘Sache’
bezeichnet und zu einem Termin unter Zwang geladen wurde.