RECHTSGUTACHTEN ZUR RESTITUTION – SG-GA1949/DE-BK/0925-01 – PARERE GIURIDICO SULLA RESTITUZIONE

Betroffener:
Zivilist B. K., vereidigter Schiedsrichter

Beteiligte Stellen:
• Zivilist Jan Kind, Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg, Deutschland
Am Markt 1, 28195 Bremen, Deutschland

• Zivilist Christoph Wichardt, Rechtsanwalt
Dammstraße 9, 75175 Pforzheim, Deutschland

• Zivilist Jan-Henrik Boslak, Rechtsanwalt
Senator-Wagner-Weg 4, 49088 Osnabrück, Deutschland

• Zivilist Thomas Glahn, Präsident des Landgerichts Verden,
• Zivilistin Ulrike Bischoff, Vorsitzende Richterin am Landgericht Verden,
• Zivilistin Kirsten Heicke, Richterin am Landgericht Verden,
Johanniswall 6, 27283 Verden (Aller), Deutschland

• Zivilistin Judith Azizi, Gerichtsvollzieherin am Amtsgericht Frankfurt am Main
Postfach 1237, 63402 Hanau, Deutschland

Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-BK/0925-01
Datum: 09. September 2025
Ort: Gubbio, Italien

I. Gegenstand des Gutachtens
Dieses Gutachten betrifft die wirksamen Beschwerden des Zivilisten B. K., vereidigter Schiedsrichter, gegen die Insolvenz seiner GmbH und die fortgesetzten Nötigungen durch Amtsgericht, Landgericht, Gerichtsvollzieher, Insolvenzanwalt sowie weitere beteiligte Anwälte.

Trotz mehrfacher wirksamer Beschwerden wurden weiterhin unrechtmäßige Forderungen erhoben. Erst durch die Eröffnung eines Untersuchungsvorgangs durch das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 wurde die fortgesetzte Nötigung gestoppt. Dennoch bestehen weiterhin offene Forderungen in den Akten der Gerichte und des Insolvenzanwalts.

Feststellung von Völkerrechtsverstößen und Eidverletzung – Constatazione di violazioni del diritto internazionale e di spergiuro

Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-NI/TT/0725-01
Gubbio den 04.09.2025, zu Protokoll der Geschäftsstelle – 14-seitiges Dokument

Wertgeschätzte Verantwortliche der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, namentlich Zivilist Carsten Hoffmeyer (in der Funktion als Leiter) sowie alle beteiligten Verantwortlichen dieser Stelle,

Teil A – Feststellung und In-Acht-Setzung der Polizei Delmenhorst

Teil B – Feststellung der Eidverletzung von Schiedsrichterin Susanne Wiehle

Letzte sanktionsfreie Aufforderung – Völkerrechtlicher Schutzstatus der Zivilisten – Sista sanktionsfria uppmaning – Folkrättslig skyddsstatus för civilisterna

Aktenzeichen: SG-GA1949/SE-UPV/MDV-ISE/0825-01
Reinheim den 28.08.2025, zu Protokoll der Geschäftsstelle – 11-seitiges Dokument

Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 stellt klar:
Die Zivilisten O. I., M. D. V.-I., C- D. V. unterliegen dem völkerrechtlichen Schutzstatus der Genfer Abkommen von 1949.

Eine direkte Rechnungsstellung oder Forderung gegenüber einem geschützten Zivilisten ist völkerrechtlich nicht zulässig. Alle Rechnungen, Forderungen oder Anfragen sind ausschließlich an das Schiedsgericht – Außenstelle Schweden – zu richten.

ofortige Aufhebung der völkerrechtswidrigen Inhaftierung der Zivilistin T. T. – Revoca immediata della detenzione in violazione del diritto internazionale della civile T. T.

Fax:
Justizvollzugsanstalt Oldenburg
0441/4859 149


SCHIEDSGERICHT GEMÄSS DEN GENFER ABKOMMEN VON 1949
Konsularischer Bereich / Außenstelle Schweden
für diplomatische Post / Schutzmacht Zivilbereich
www.schiedsgericht-ga.org | info@schiedsgericht-ga.org
Mossberg Fensan, 683 61 Ekshärad – Schweden
Im Auftrag der zentralen Stelle Gubbio

An:
Zivilistin Anna Abraham, Leiterin der Justizvollzugsanstalt Oldenburg
Cloppenburger Str. 400, 26133 Oldenburg, Deutschland

„Da Sie sich nicht als Kombattant im Sinne von Artikel 43 Absatz 2 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen ausweisen, sondern als Mitglied einer zivilen Einrichtung handeln, werden Sie im Rahmen dieses Untersuchungsvorgangs als verantwortlicher Zivilist geführt.“

Betreff:
Sofortige Aufhebung der völkerrechtswidrigen Inhaftierung der Zivilistin T. T.

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG Aufhebungsanordnung – Ordinanza di annullamento

Fax:
JVA Vechta
Justizvollzugsanstalt für Frauen
04441/9160 470

SCHIEDSGERICHT GEMÄSS DEN GENFER ABKOMMEN VON 1949
Konsularischer Bereich / Außenstelle Schweden
für diplomatische Post / Schutzmacht Zivilbereich
www.schiedsgericht-ga.org | info@schiedsgericht-ga.org
Mossberg Fensan, 683 61 Ekshärad – Schweden
Im Auftrag der zentralen Stelle Gubbio

An:
Zivilistin Katharina Tebben, Leiterin der JVA Vechta
Justizvollzugsanstalt für Frauen
An der Propstei 10, 49377 Vechta, Deutschland

„Da Sie sich nicht als Kombattant im Sinne von Artikel 43 Absatz 2 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen ausweisen, sondern als Mitglied einer zivilen Einrichtung handeln, werden Sie im Rahmen dieses Untersuchungsvorgangs als verantwortlicher Zivilist geführt.“

Betreff:
Sofortige Aufhebung der völkerrechtswidrigen Inhaftierung der Zivilistin L. H.

EILSCHREIBEN VÖLKERRECHTLICHER NOTFALL – MESSAGGIO URGENTE – EMERGENZA DI DIRITTO INTERNAZIONALE

FAX
An: Oberlandesgericht Oldenburg
z. Hd.: Präsidentin / Stellvertretung
Datum: 22. August 2025
Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-NI/TT/0725-01

Betreff: Völkerrechtlich zwingende Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen und Urteilen – Aufforderung zur sofortigen Umsetzung gemäß den Genfer Abkommen von 1949 – T. T. und L. H.

Wertgeschätzte Verantwortliche des Oberlandesgerichts Oldenburg,

das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 nimmt Bezug auf Ihr Schreiben vom 22. August 2025, Az. 1402-OLGOL-E-20520/2025, gerichtet an „Herrn B. K.“.
Die Einstufung der Eingaben als „Dienstaufsichtsbeschwerden“ ist unzutreffend und völkerrechtlich nicht haltbar.
Es handelt sich um eine zwingend wirksame Beschwerde im Sinne der Genfer Abkommen von 1949, welche das Oberlandesgericht unmittelbar bindet.