VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf die geschützten Zivilisten S. Z. und D. S.-L. – INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION Opening of an Independent Investigation and Determination Procedure concerning the Protected Civilians S. Z. und D. S.-L.

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf die geschützten Zivilisten S. Z. und D. S.-L.
Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-BY/AGBA/0626-01

I. Einleitung
Das Schiedsgericht erklärt hiermit die Eröffnung eines unabhängigen humanitären Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Zusammenhang mit Maßnahmen der zivilen Einrichtung Polizeipräsidium Unterfranken.

II. Zuständigkeit
Das Schiedsgericht handelt als neutrales, unabhängiges und unparteiisches Organ im Sinne der Genfer Abkommen von 1949.

INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION
Opening of an Independent Investigation and Determination
Procedure concerning the Protected Civilians S. Z. und D. S.-L.
Reference number: SG-GA1949/DE-BY/AGBA/0626-01

I. Introduction
The Arbitral Tribunal hereby declares the opening of an independent humanitarian investigation and determination procedure in connection with measures taken by the civilian institution Police Department of Lower Franconia.

II. Jurisdiction
The Arbitral Tribunal acts as a neutral, independent, and impartial body within the meaning of the Geneva Conventions of 1949.

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG – Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf die geschützte Zivilistin S. V. – INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION Opening of an Independent Investigation and Determination Procedure concerning the Protected Civilian S. V.

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG
Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf die geschützte Zivilistin S. V.
Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-BW/AGES/0626-01

INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION
Opening of an Independent Investigation and Determination Procedure concerning the Protected Civilian
S. V.

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf den geschützten Zivilisten G. F. W. – INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION – Opening of an Independent Investigation and Determination Procedure concerning the Protected Civilian G. F. W.

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG Adressaten, Destinatari, Addressees: – Zivilistin Melanie Kieler, Direktorin des Amtsgericht Gifhorn – Zivilist Rebenstorff, Richter des Amtsgericht Gifhorn Am Schlossgarten 4, 38518 Gifhorn, Deutschland Fax: +49 5371 897300   – Zivilistin Petra Herzog, leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Hildesheim – Zivilistin Gröger, Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Hildesheim Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim, Deutschland Fax: […]

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG – Verhaftungsankündigung / Vollstreckungshaftbefehl – A. D. – NOTIFICATION AND DETERMINATION UNDER INTERNATIONAL LAW

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG
Verhaftungsankündigung / Vollstreckungshaftbefehl – A. D.
Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01

NOTIFICATION AND DETERMINATION UNDER INTERNATIONAL LAW
Announcement of arrest / enforcement arrest warrant – A. D.
Reference number: SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01

1. Völkerrechtlicher Rahmen
Gemäß Artikel 1 der Genfer Abkommen von 1949 sind alle beteiligten Stellen verpflichtet, die Einhaltung der Abkommen unter allen Umständen sicherzustellen. Artikel 27 schützt Würde, Person und Integrität geschützter Zivilisten. Artikel 31 untersagt Zwang. Artikel 32 bis 34 untersagen Druckmittel, Einschüchterung, Kollektivmaßnahmen und Freiheitsentziehung als Mittel zur Erzwingung einer Leistung.

2. Feststellung
Die angekündigte Verhaftung wegen Nichtzahlung einer Geldbuße und weiterer Kosten wird im Rahmen dieses Untersuchungsvorgangs als Druckmittel und als Eskalation staatlicher Zwangsmaßnahmen gegen einen geschützten Zivilisten dokumentiert.

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG – Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf den geschützten Zivilisten R. T. C. – INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG
Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf den geschützten Zivilisten R. T. C.

INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION
Opening of an Independent Investigation and Determination Procedure concerning the Protected Civilian R. T. C.

Eröffnung eines unabhängigen Untersuchung- und Feststellungsvorgangs betreffend des geschützten Zivilisten D. N. O. L. – SG-GA1949/DE-RP/AGMY/0226-01 – Opening of an independent investigation and determination procedure concerning the protected civilian D. N. O. L.

I. Einleitung
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erklärt hiermit die
Einleitung und Eröffnung eines unabhängigen humanitären Untersuchungs- und
Feststellungsvorgangs in Bezug auf eine eingegangene Mitteilung, die auf mögliche Abweichungen vom Schutzauftrag des humanitären Völkerrechts hinweist.
Die Maßnahme betrifft den geschützten Zivilisten D. N. O. L. und wurde durch die zivile Einrichtung Amtsgericht Mayen eingeleitet.

II. Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Das Schiedsgericht handelt als neutrales, unabhängiges und unparteiisches Organ im Sinne der Artikel 148 und 149 des IV. Genfer Abkommens

Eröffnung eines unabhängigen Untersuchung- und Feststellungsvorgangs betreffend des geschützten Zivilisten D. D. – SG-GA1949/DE-NDS/AGNOM/0226-01 – Opening of an independent investigation and determination procedure concerning the protected civilian D. D.

I. Einleitung
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erklärt hiermit die
Einleitung und Eröffnung eines unabhängigen humanitären Untersuchungs- und
Feststellungsvorgangs in Bezug auf eine eingegangene Mitteilung, die auf mögliche Abweichungen vom Schutzauftrag des humanitären Völkerrechts hinweist.
Die Maßnahme betrifft den geschützten Zivilisten D. D. und wurde durch die zivile Einrichtung Amtsgericht Northeim eingeleitet.

II. Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Das Schiedsgericht handelt als neutrales, unabhängiges und …

Fortgeltungs-Feststellung der Ruhens- und Stillhaltepflicht bei laufendem Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgang – SG-GA1949/DE-BW/FA-S1/0825-01 – Determination of the continuing validity of the duty to suspend and to refrain from action during an ongoing investigation and determination procedure

Es wird festgestellt, dass in der Angelegenheit des geschützten Zivilisten N. W. seit dem 04.08.2025 ein laufender Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgang anhängig ist.
Die abschließende Feststellung ist noch nicht erfolgt.
Während eines laufenden Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgangs besteht eine völkerrechtlich zwingende Ruhens- und Stillhaltepflicht für sämtliche Maßnahmen, Verfahren, Vollstreckungen und Zwangsmittel.

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND TEIL-FESTSTELLUNG – Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01 – INTERNATIONAL LAW COMMUNICATION AND PARTIAL DETERMINATION

Diese Ausfertigung stellt keine neue diplomatische Mitteilung dar. Sie erfolgt ausschließlich als Teil-Feststellung und Fortschreibung zum bereits am 02.06.2025 unter dem Aktenzeichen SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01 versandten diplomatischen Anschreiben. Der dort benannte Verteiler gilt unverändert fort.

I. Gegenstand der Teil-Feststellung
Diese Teil-Feststellung dient der Klarstellung der bereits eingetretenen Rechtslage im laufenden Untersuchungsvorgang. Sie beschränkt sich ausdrücklich auf die Feststellung der Kenntnisnahme, der Sperrwirkung sowie der daraus resultierenden erweiterten persönlichen Haftung.