VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG – Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf den geschützten Zivilisten R. T. C. – INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG
Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf den geschützten Zivilisten R. T. C.

INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION
Opening of an Independent Investigation and Determination Procedure concerning the Protected Civilian R. T. C.

Eröffnung eines unabhängigen Untersuchung- und Feststellungsvorgangs betreffend des geschützten Zivilisten D. N. O. L. – SG-GA1949/DE-RP/AGMY/0226-01 – Opening of an independent investigation and determination procedure concerning the protected civilian D. N. O. L.

I. Einleitung
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erklärt hiermit die
Einleitung und Eröffnung eines unabhängigen humanitären Untersuchungs- und
Feststellungsvorgangs in Bezug auf eine eingegangene Mitteilung, die auf mögliche Abweichungen vom Schutzauftrag des humanitären Völkerrechts hinweist.
Die Maßnahme betrifft den geschützten Zivilisten D. N. O. L. und wurde durch die zivile Einrichtung Amtsgericht Mayen eingeleitet.

II. Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Das Schiedsgericht handelt als neutrales, unabhängiges und unparteiisches Organ im Sinne der Artikel 148 und 149 des IV. Genfer Abkommens

Eröffnung eines unabhängigen Untersuchung- und Feststellungsvorgangs betreffend des geschützten Zivilisten D. D. – SG-GA1949/DE-NDS/AGNOM/0226-01 – Opening of an independent investigation and determination procedure concerning the protected civilian D. D.

I. Einleitung
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erklärt hiermit die
Einleitung und Eröffnung eines unabhängigen humanitären Untersuchungs- und
Feststellungsvorgangs in Bezug auf eine eingegangene Mitteilung, die auf mögliche Abweichungen vom Schutzauftrag des humanitären Völkerrechts hinweist.
Die Maßnahme betrifft den geschützten Zivilisten D. D. und wurde durch die zivile Einrichtung Amtsgericht Northeim eingeleitet.

II. Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Das Schiedsgericht handelt als neutrales, unabhängiges und …

Fortgeltungs-Feststellung der Ruhens- und Stillhaltepflicht bei laufendem Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgang – SG-GA1949/DE-BW/FA-S1/0825-01 – Determination of the continuing validity of the duty to suspend and to refrain from action during an ongoing investigation and determination procedure

Es wird festgestellt, dass in der Angelegenheit des geschützten Zivilisten N. W. seit dem 04.08.2025 ein laufender Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgang anhängig ist.
Die abschließende Feststellung ist noch nicht erfolgt.
Während eines laufenden Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgangs besteht eine völkerrechtlich zwingende Ruhens- und Stillhaltepflicht für sämtliche Maßnahmen, Verfahren, Vollstreckungen und Zwangsmittel.

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND TEIL-FESTSTELLUNG – Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01 – INTERNATIONAL LAW COMMUNICATION AND PARTIAL DETERMINATION

Diese Ausfertigung stellt keine neue diplomatische Mitteilung dar. Sie erfolgt ausschließlich als Teil-Feststellung und Fortschreibung zum bereits am 02.06.2025 unter dem Aktenzeichen SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01 versandten diplomatischen Anschreiben. Der dort benannte Verteiler gilt unverändert fort.

I. Gegenstand der Teil-Feststellung
Diese Teil-Feststellung dient der Klarstellung der bereits eingetretenen Rechtslage im laufenden Untersuchungsvorgang. Sie beschränkt sich ausdrücklich auf die Feststellung der Kenntnisnahme, der Sperrwirkung sowie der daraus resultierenden erweiterten persönlichen Haftung.

ERÖFFNUNG DES UNTERSUCHUNGSVORGANGS UND FESTSTELLUNG DES VERZUGS – SG-GA1949/SE-LJ/VERZUG/1225-01 – Inledning av undersökningsförfarande och fastställande av dröjsmål

Wertgeschätzter Zivilist Armin Waldner,
das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 eröffnet hiermit von Amts wegen einen Untersuchungsvorgang.
Es wird festgestellt:
– ein fortdauernder Nichterfüllungs- und Verzugsvorgang seit dem 01.06.2024,
– dass die gesetzte Selbstheilungsfrist fruchtlos verstrichen ist,
– dass die Hauptforderung in Höhe von 2.000,00 EUR fällig ist.

FESTSTELLUNG EINES WIEDERHOLTEN VERSTOSSES MIT NACHFOLGENDEM SCHIEDSSPRUCH

I. Gegenstand
Gegenstand ist die direkte Ladung (KALLELSE) der Förvaltningsrätten i Växjö vom 10.12.2025 (Aktbilaga 28, Mål nr. 4285-25), gerichtet direkt an geschützte Zivilisten trotz laufenden Untersuchungsvorgangs.

II. Feststellung
Es wird festgestellt, dass durch diese direkte Ladung wiederholt und dokumentiert gegen die bestehenden Untersuchungsfolgen des Schiedsgerichts verstoßen wurde.

VÖLKERRECHTLICHE BEKANNTMACHUNG​ – ÖFFENTLICHE KLARSTELLUNG – SG-GA1949/AT-OÖ/BHF/0725-01

Die Verlinkung des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 unter einem auf Telegram veröffentlichten Video erfolgt ohne Autorisierung.

Das Schiedsgericht macht sich Inhalte, Aussagen oder emotionale Rahmungen des Videos nicht zu eigen. Es besteht kein inhaltlicher oder organisatorischer Zusammenhang.

Die Klarstellung erfolgt im Rahmen eines laufenden völkerrechtlichen Untersuchungsvorgangs und dient dem Schutz Dritter.

VÖLKERRECHTLICHE BEKANNTMACHUNG – AUFFORDERUNG ZUR UNVERZÜGLICHEN ENTFERNUNG VON VERLINKUNGEN SG-GA1949/AT-OÖ/BHF/0725-01

Im Zusammenhang mit einem laufenden völkerrechtlichen Untersuchungs- und Feststellungsvorgang wird hiermit festgestellt, dass unter einem Video auf der Plattform Telegram eine Verlinkung zum Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 ohne Autorisierung erfolgt ist.

Aus Gründen des Kinderschutzes sowie zur Wahrung der Neutralität des laufenden Vorgangs wird hiermit aufgefordert, sämtliche entsprechenden Verlinkungen unverzüglich zu entfernen und künftig jede Bezugnahme zu unterlassen.

Diese Aufforderung dient ausschließlich der Gefahrenabwehr und stellt keine Bewertung des Inhalts des Videos dar.