VÖLKERRECHTLICHE DIPLOMATISCHE MITTEILUNG – Feststellung eines weiteren völkerrechtlichen Verstoßes während eines laufenden Untersuchungsvorgangs – NOTIFICATION UNDER INTERNATIONAL LAW
Feststellung eines weiteren völkerrechtlichen Verstoßes während eines laufenden Untersuchungsvorgangs
Determination of a Further Violation of International Law During an Ongoing Investigation
Eröffnung eines unabhängigen Untersuchung- und Feststellungsvorgangs betreffend des geschützten Zivilisten D. D. – SG-GA1949/DE-NDS/AGNOM/0226-01 – Opening of an independent investigation and determination procedure concerning the protected civilian D. D.
I. Einleitung
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erklärt hiermit die
Einleitung und Eröffnung eines unabhängigen humanitären Untersuchungs- und
Feststellungsvorgangs in Bezug auf eine eingegangene Mitteilung, die auf mögliche Abweichungen vom Schutzauftrag des humanitären Völkerrechts hinweist.
Die Maßnahme betrifft den geschützten Zivilisten D. D. und wurde durch die zivile Einrichtung Amtsgericht Northeim eingeleitet.
II. Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Das Schiedsgericht handelt als neutrales, unabhängiges und …
Feststellung, Klarstellung und Mitteilung der Sperrwirkung – SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01
Feststellung, Klarstellung und Mitteilung der Sperrwirkung
betreffend wiederholte Maßnahmen staatlicher Stellen, die verspätete und intransparente Verwendung eines gerichtlichen Beschlusses, den Entzug von Ausweisen im Eigentum des Schiedsgerichts sowie die daraus resultierende Sperrwirkung aufgrund eines fortlaufenden Untersuchungsvorgangs.
Betroffener Zivilist: A. D.
Funktion: Vereidigter Schiedsrichter
Domizil / Außenstelle Deutschland des Schiedsgerichts: **geschwärzt**
ÖFFENTLICHE MITTEILUNG – Feststellung zur Ungültigkeit delegierter Ausweise
Im Zusammenhang mit einem laufenden völkerrechtlichen Untersuchungs- und Feststellungsvorgang gemäß den Genfer Abkommen von 1949 wird hiermit festgestellt:
Bestimmte delegierte Ausweise haben mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit verloren.
Diese Ausweise entfalten keine Vertretungs-, Schutz- oder Legitimationswirkung mehr. Eine Nutzung oder Vorlage ist nicht autorisiert.
Bei Sichtung oder Vorlage solcher Ausweise erfolgt deren Einziehung bzw. Sicherstellung im Rahmen der Gefahrenabwehr.
VÖLKERRECHTLICHE BEKANNTMACHUNG – ÖFFENTLICHE KLARSTELLUNG – SG-GA1949/AT-OÖ/BHF/0725-01
Die Verlinkung des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 unter einem auf Telegram veröffentlichten Video erfolgt ohne Autorisierung.
Das Schiedsgericht macht sich Inhalte, Aussagen oder emotionale Rahmungen des Videos nicht zu eigen. Es besteht kein inhaltlicher oder organisatorischer Zusammenhang.
Die Klarstellung erfolgt im Rahmen eines laufenden völkerrechtlichen Untersuchungsvorgangs und dient dem Schutz Dritter.
VÖLKERRECHTLICHE BEKANNTMACHUNG – AUFFORDERUNG ZUR UNVERZÜGLICHEN ENTFERNUNG VON VERLINKUNGEN SG-GA1949/AT-OÖ/BHF/0725-01
Im Zusammenhang mit einem laufenden völkerrechtlichen Untersuchungs- und Feststellungsvorgang wird hiermit festgestellt, dass unter einem Video auf der Plattform Telegram eine Verlinkung zum Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 ohne Autorisierung erfolgt ist.
Aus Gründen des Kinderschutzes sowie zur Wahrung der Neutralität des laufenden Vorgangs wird hiermit aufgefordert, sämtliche entsprechenden Verlinkungen unverzüglich zu entfernen und künftig jede Bezugnahme zu unterlassen.
Diese Aufforderung dient ausschließlich der Gefahrenabwehr und stellt keine Bewertung des Inhalts des Videos dar.
Verpflichtung zur unverzüglichen Wiederherstellung des Schutzstatus gemäß den Genfer Abkommen von 1949 – Betreffende geschützte Zivilpersonen: L. S. L., M. L., N. L.
VÖLKERRECHTLICHE SOFORTMITTEILUNG
Zivilist Benjamin Lenhart, Direktor des Amtsgericht Starnberg
Zivilist Bartl, Richter des Amtsgericht Starnberg – Abteilung für Familiensachen
Postfach 1101 82317 Starnberg, Deutschland
Fax: +49 8151 367189 und +49 9621 962410845
Schutzmaßnahme gegen Finanzamt Stuttgart I – Einleitung des Untersuchungsvorgangs – Misura di protezione contro l’Ufficio delle imposte Stoccarda I – Avvio del procedimento d’indagine
Schiedsgericht startet Untersuchung gegen Finanzamt Stuttgart I – Schutz für Zivilist N. W. gemäß Genfer Abkommen 1949. – Protezione del civile N. W. contro Stoccarda I.
Völkerrechtliche Schutzschrift – Schutzverfügung zugunsten der Zivilistin M. F. und des Zivilisten D. J. // Ordine di protezione internazionale – Ordine di protezione a favore del civile M. F. e del civile D. J.
Im Namen des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 wird hiermit eine diplomatische Schutzverfügung erlassen zum unmittelbaren Schutz der unter internationalem humanitärem Völkerrecht stehenden Zivilpersonen M. F. und D. J..
Schutzstatus gemäß Genfer Abkommen IV von 1949:
Eröffnung eines völkerrechtlichen Haupt-Untersuchungsvorgangs wegen fortgesetzter Angriffsmaßnahmen gegen den unter Schutz stehenden Zivilisten D. F. // Apertura di un’indagine principale ai sensi del diritto internazionale a causa delle continue misure offensive contro il civile protetto D. F.
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 zitiert und diktiert im Namen des humanitären Völkerrechts: Ihr Schreiben vom 07.05.2025 stellt eine fortgesetzte Maßnahme eines nicht erlaubten bewaffneten Konflikts gegen eine geschützte Zivilperson dar – in offenem Verstoß gegen die zwingenden Normen des Genfer Abkommens IV, insbesondere Artikel 1, 3, 27, 144, 147–149.