Grundlagen Seminar 13.12.2025
Datum: 13.12.2025
Ort: Südhessen / Raum Darmstadt – Dieburg (Genauer Ort wird mitgeteilt)
Uhrzeit: 11:00 – 17:00 Uhr
Inhalte: Grundlagen Völkerrecht und der Genfer Abkommen von 1949
VÖLKERRECHTLICHE FESTSTELLUNG – Offensichtlicher Verstoß • Strengbeweis • Zwingende Restitution Art. 1, 7 Abs. 2, 47, 144 Genfer Abkommen von 1949 – SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01
Völkerrechtlich unanfechtbare Zurückweisung sämtlicher Maßnahmen gegen die geschützte Zivilistin V. D. sowie Feststellung eines offensichtlichen, strengbeweislich auf Tatbestand beruhenden Verstoßes während eines laufenden Untersuchungsvorgangs gemäß Art. 1, 7(2), 47 und 144 der Genfer Abkommen von 1949 und unmittelbare Auslösung der zwingenden Restitution.
Eröffnung eines Untersuchung- und Feststellungsvorgangs betreffend die geschützten Zivilpersonen L., M. und N. L.
Eröffnung eines völkerrechtlichen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs
betreffend die geschützten Zivilpersonen L., M. und N. L. aufgrund innerstaatlicher Maßnahmen des Amtsgericht Starnberg (Bayern)
– Bezug gemäß den Artikeln 3, 4, 27, 147 und 149 des IV. Genfer Abkommens von 1949 –
Aktenzeichen des Amtsgericht Starnberg: 003 F 721/25
VÖLKERRECHTLICHE ERINNERUNG – Letzte Frist zur Umsetzung der Restitution – im Fall des geschützten Zivilisten und vereidigten Schiedsrichters B. K.
Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-NI/LGV/0725-02
Datum der Erinnerung der Restitution: 06. November 2025
Gubbio, Italien, zu Protokoll der Geschäftsstelle – 63-seitiges Dokument
Bezugnahme
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erinnert förmlich an den völkerrechtlich verbindlichen Feststellungsbeschluss vom 06. August 2025 (Aktenzeichen SG-GA1949/DE-NI/LGV/0725-01) sowie an die Anordnung der Restitution vom 09. September 2025 (Aktenzeichen SG-GA1949/DE-NI/LGV/0725-02). Beide Beschlüsse sind rechtskräftig, vollstreckbar und verpflichtend im Rahmen des humanitären Völkerrechts. Diese Mitteilung stellt die zweite und letzte Erinnerung zur freiwilligen Erfüllung der bestehenden Verpflichtungen dar.
Erinnerung und völkerrechtliche Mahnung
Grundlagen Seminar 22.11.2025
Datum: 22.11.2025
Ort: Südhessen / Raum Darmstadt – Dieburg (Genauer Ort wird mitgeteilt)
Uhrzeit: 11:00 – 17:00 Uhr
Inhalte: Grundlagen Völkerrecht und der Genfer Abkommen von 1949
Klarstellung zur Eidpflicht von Polizeibeamten und Vorrang des Völkerrechts – COMUNICATO DI DIRITTO INTERNAZIONALE
Polizeibeamte in Deutschland leisten bei Dienstantritt einen Eid auf die Verfassung und die Gesetze.
Nach Artikel 25 Grundgesetz gehören die allgemeinen Regeln des Völkerrechts zum Bundesrecht, sie
stehen über allen Bundesgesetzen und gelten unmittelbar für alle Bewohner.
Damit ist der Diensteid auch ein Eid auf das Völkerrecht.
Zurückweisung der Vollstreckungsankündigung der Gerichtskasse Kassel vom 25.09.2025 und 17.10.2025 – Rigetto dell’annuncio di esecuzione forzata della Cassa del Tribunale di Kassel del 25.09.2025 e del 17.10.2025
das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 weist die von der Gerichtskasse Kassel am 25.09.2025 ausgesprochene Vollstreckungsankündigung gegen den geschützten Zivilisten A. D. zurück.
Diese Handlung erfolgte trotz laufendem Untersuchungsvorgang unter dem Aktenzeichen SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01 gegen das Regierungspräsidium Kassel und stellt damit eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts dar. Jegliche Vollstreckung während dieses Verfahrens verletzt Artikel 1 und Artikel 7 der Genfer Abkommen IV.
Grundlagen Seminar 08.11.2025
Datum: 08.11.2025
Ort: Südhessen / Raum Darmstadt – Dieburg (Genauer Ort wird mitgeteilt)
Uhrzeit: 11:00 – 17:00 Uhr
Inhalte: Grundlagen Völkerrecht und der Genfer Abkommen von 1949
Zurückweisung der Bedrohung einer unbeteiligten Zivilistin und Feststellung des Schutzstatus eines Fahrzeugs – Polizeibesuch vom 09.10.2025
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949, Außenstelle Schweden, stellt fest:
Am 09.10.2025 suchten Beamte der Polizei Südhessen die Bekannte des Zivilisten A. D. auf und drohten ihr mit einer Strafanzeige. Begründung: Der Zivilist habe angeblich ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug geführt.
Zurückweisung der polizeilichen Vorladungen vom 08.10.2025 – Polizeistation Ober-Ramstadt- Rigetto delle convocazioni policentriche del 08.10.2025
An:
Zivilist von Hammel, Leitung der Polizeistation Ober-Ramstadt
Zivilist Tomala, Polizeioberkommissar der Polizeistation Ober-Ramstadt
Nieder-Modauer Weg 1, 64372 Ober-Ramstadt, Deutschland
Fax: +49 611 327667447