VÖLKERRECHTLICHE DIPLOMATISCHE MITTEILUNG – Feststellung eines weiteren völkerrechtlichen Verstoßes während eines laufenden Untersuchungsvorgangs – NOTIFICATION UNDER INTERNATIONAL LAW
Feststellung eines weiteren völkerrechtlichen Verstoßes während eines laufenden Untersuchungsvorgangs
Determination of a Further Violation of International Law During an Ongoing Investigation
Verbindliche Feststellung zur steuerlichen Nichtanwendbarkeit – VÖLKERRECHTLICHE FESTSTELLUNG – Binding determination on tax non-applicability
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 stellt hiermit fest:
Rechnungsstellungen gegenüber dem Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 entfalten keine steuerliche Relevanz innerhalb innerstaatlicher Systeme, da das Schiedsgericht weder als wirtschaftlicher noch als kommerzieller Akteur tätig wird.
The Arbitral Tribunal pursuant to the Geneva Conventions of 1949 hereby determines:
Invoices issued to the Arbitral Tribunal pursuant to the Geneva Conventions of 1949 have no tax relevance within domestic systems, as the Tribunal does not act as an economic or commercial entity.
The Tribunal acts exclusively within the framework of international humanitarian law and fulfills a non-commercial, purpose-bound mandate for the protection of civilians.
Bindung von Juristen an das humanitäre Völkerrecht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 – VÖLKERRECHTLICHE FESTSTELLUNG – Binding effect of international humanitarian law on jurists under the Geneva Conventions of 1949
Feststellung:
Das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Genfer Abkommen von 1949, entfaltet bindende Wirkung für alle Akteure, die sich auf dem Gebiet einer Vertragspartei befinden oder dort handeln.
Dies umfasst ausdrücklich auch Juristen, unabhängig davon, ob diese in der Verwaltung, Justiz, als Rechtsanwälte oder in sonstiger Funktion tätig sind.
International humanitarian law, in particular the Geneva Conventions of 1949, has binding effect for all actors present in the territory of a contracting party or acting therein.
This expressly includes jurists, regardless of whether they act within administration, judiciary, as legal counsel, or in any other function.
Völkerrechtliche Mitteilung – Öffentliche Klarstellung zur Funktionsweise des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 – Public clarification regarding the functioning of the Arbitral Tribunal under the Geneva Conventions of 1949
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 stellt zur Wahrung der rechtlichen Klarheit, der Transparenz sowie zur Vermeidung unzutreffender Darstellungen seiner Funktion folgende völkerrechtliche Feststellung und Klarstellung öffentlich fest:
The Arbitral Tribunal under the Geneva Conventions of 1949 hereby publicly establishes the following determination and clarification under international law in order to preserve legal clarity, transparency and to prevent incorrect representations of its function:
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG – Öffentliche Feststellung zur Authentizität von Mitteilungen und Schreiben – PUBLIC INTERNATIONAL LAW COMMUNICATION – Public determination regarding the authenticity of communications and letters
Aufgrund mehrerer eingegangener Rückfragen zu Schreiben, Mitteilungen und Dokumenten, die den Anschein erwecken, vom Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 zu stammen, sieht sich das Schiedsgericht veranlasst, folgende verbindliche Feststellung bekanntzugeben:
Due to several inquiries received concerning letters, communications and documents which appear to originate from the Arbitral Tribunal under the Geneva Conventions of 1949, the Arbitral Tribunal considers it necessary to publish the following binding determination:
Eröffnung eines unabhängigen Untersuchung- und Feststellungsvorgangs betreffend des geschützten Zivilisten D. N. O. L. – SG-GA1949/DE-RP/AGMY/0226-01 – Opening of an independent investigation and determination procedure concerning the protected civilian D. N. O. L.
I. Einleitung
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erklärt hiermit die
Einleitung und Eröffnung eines unabhängigen humanitären Untersuchungs- und
Feststellungsvorgangs in Bezug auf eine eingegangene Mitteilung, die auf mögliche Abweichungen vom Schutzauftrag des humanitären Völkerrechts hinweist.
Die Maßnahme betrifft den geschützten Zivilisten D. N. O. L. und wurde durch die zivile Einrichtung Amtsgericht Mayen eingeleitet.
II. Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Das Schiedsgericht handelt als neutrales, unabhängiges und unparteiisches Organ im Sinne der Artikel 148 und 149 des IV. Genfer Abkommens
…
Eröffnung eines unabhängigen Untersuchung- und Feststellungsvorgangs betreffend des geschützten Zivilisten D. D. – SG-GA1949/DE-NDS/AGNOM/0226-01 – Opening of an independent investigation and determination procedure concerning the protected civilian D. D.
I. Einleitung
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erklärt hiermit die
Einleitung und Eröffnung eines unabhängigen humanitären Untersuchungs- und
Feststellungsvorgangs in Bezug auf eine eingegangene Mitteilung, die auf mögliche Abweichungen vom Schutzauftrag des humanitären Völkerrechts hinweist.
Die Maßnahme betrifft den geschützten Zivilisten D. D. und wurde durch die zivile Einrichtung Amtsgericht Northeim eingeleitet.
II. Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Das Schiedsgericht handelt als neutrales, unabhängiges und …
Fortgeltungs-Feststellung der Ruhens- und Stillhaltepflicht bei laufendem Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgang – SG-GA1949/DE-BW/FA-S1/0825-01 – Determination of the continuing validity of the duty to suspend and to refrain from action during an ongoing investigation and determination procedure
Es wird festgestellt, dass in der Angelegenheit des geschützten Zivilisten N. W. seit dem 04.08.2025 ein laufender Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgang anhängig ist.
Die abschließende Feststellung ist noch nicht erfolgt.
Während eines laufenden Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgangs besteht eine völkerrechtlich zwingende Ruhens- und Stillhaltepflicht für sämtliche Maßnahmen, Verfahren, Vollstreckungen und Zwangsmittel.
…
Endgültiger Schiedsspruch im Fall des geschützten Zivilisten und vereidigten Schiedsrichters B. K. – SG-GA1949/DE-NI/LGV/0725-03 – Final Arbitral Award in the Case of the Protected Civilian and Sworn Arbitrator B. K.
I. Präambel
Dieser Schiedsspruch ergeht auf Grundlage der zwingenden Bestimmungen
der Genfer Abkommen von 1949. Er dient dem Schutz der Würde, Freiheit
und Rechtsstellung geschützter Zivilpersonen.
II. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ergibt sich unmittelbar aus
Artikel 1 GA I–IV sowie den Artikeln 27, 32, 147 und 149 GA IV.
Nationale Zuständigkeiten treten zurück.
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND TEIL-FESTSTELLUNG – Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01 – INTERNATIONAL LAW COMMUNICATION AND PARTIAL DETERMINATION
Diese Ausfertigung stellt keine neue diplomatische Mitteilung dar. Sie erfolgt ausschließlich als Teil-Feststellung und Fortschreibung zum bereits am 02.06.2025 unter dem Aktenzeichen SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01 versandten diplomatischen Anschreiben. Der dort benannte Verteiler gilt unverändert fort.
I. Gegenstand der Teil-Feststellung
Diese Teil-Feststellung dient der Klarstellung der bereits eingetretenen Rechtslage im laufenden Untersuchungsvorgang. Sie beschränkt sich ausdrücklich auf die Feststellung der Kenntnisnahme, der Sperrwirkung sowie der daraus resultierenden erweiterten persönlichen Haftung.