VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG – Öffentliche Feststellung zur Authentizität von Mitteilungen und Schreiben – PUBLIC INTERNATIONAL LAW COMMUNICATION – Public determination regarding the authenticity of communications and letters
Aufgrund mehrerer eingegangener Rückfragen zu Schreiben, Mitteilungen und Dokumenten, die den Anschein erwecken, vom Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 zu stammen, sieht sich das Schiedsgericht veranlasst, folgende verbindliche Feststellung bekanntzugeben:
Due to several inquiries received concerning letters, communications and documents which appear to originate from the Arbitral Tribunal under the Geneva Conventions of 1949, the Arbitral Tribunal considers it necessary to publish the following binding determination:
Eröffnung eines unabhängigen Untersuchung- und Feststellungsvorgangs betreffend des geschützten Zivilisten D. N. O. L. – SG-GA1949/DE-RP/AGMY/0226-01 – Opening of an independent investigation and determination procedure concerning the protected civilian D. N. O. L.
I. Einleitung
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erklärt hiermit die
Einleitung und Eröffnung eines unabhängigen humanitären Untersuchungs- und
Feststellungsvorgangs in Bezug auf eine eingegangene Mitteilung, die auf mögliche Abweichungen vom Schutzauftrag des humanitären Völkerrechts hinweist.
Die Maßnahme betrifft den geschützten Zivilisten D. N. O. L. und wurde durch die zivile Einrichtung Amtsgericht Mayen eingeleitet.
II. Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Das Schiedsgericht handelt als neutrales, unabhängiges und unparteiisches Organ im Sinne der Artikel 148 und 149 des IV. Genfer Abkommens
…
Eröffnung eines unabhängigen Untersuchung- und Feststellungsvorgangs betreffend des geschützten Zivilisten D. D. – SG-GA1949/DE-NDS/AGNOM/0226-01 – Opening of an independent investigation and determination procedure concerning the protected civilian D. D.
I. Einleitung
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erklärt hiermit die
Einleitung und Eröffnung eines unabhängigen humanitären Untersuchungs- und
Feststellungsvorgangs in Bezug auf eine eingegangene Mitteilung, die auf mögliche Abweichungen vom Schutzauftrag des humanitären Völkerrechts hinweist.
Die Maßnahme betrifft den geschützten Zivilisten D. D. und wurde durch die zivile Einrichtung Amtsgericht Northeim eingeleitet.
II. Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Das Schiedsgericht handelt als neutrales, unabhängiges und …
Fortgeltungs-Feststellung der Ruhens- und Stillhaltepflicht bei laufendem Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgang – SG-GA1949/DE-BW/FA-S1/0825-01 – Determination of the continuing validity of the duty to suspend and to refrain from action during an ongoing investigation and determination procedure
Es wird festgestellt, dass in der Angelegenheit des geschützten Zivilisten N. W. seit dem 04.08.2025 ein laufender Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgang anhängig ist.
Die abschließende Feststellung ist noch nicht erfolgt.
Während eines laufenden Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgangs besteht eine völkerrechtlich zwingende Ruhens- und Stillhaltepflicht für sämtliche Maßnahmen, Verfahren, Vollstreckungen und Zwangsmittel.
…
Endgültiger Schiedsspruch im Fall des geschützten Zivilisten und vereidigten Schiedsrichters B. K. – SG-GA1949/DE-NI/LGV/0725-03 – Final Arbitral Award in the Case of the Protected Civilian and Sworn Arbitrator B. K.
I. Präambel
Dieser Schiedsspruch ergeht auf Grundlage der zwingenden Bestimmungen
der Genfer Abkommen von 1949. Er dient dem Schutz der Würde, Freiheit
und Rechtsstellung geschützter Zivilpersonen.
II. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ergibt sich unmittelbar aus
Artikel 1 GA I–IV sowie den Artikeln 27, 32, 147 und 149 GA IV.
Nationale Zuständigkeiten treten zurück.
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND TEIL-FESTSTELLUNG – Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01 – INTERNATIONAL LAW COMMUNICATION AND PARTIAL DETERMINATION
Diese Ausfertigung stellt keine neue diplomatische Mitteilung dar. Sie erfolgt ausschließlich als Teil-Feststellung und Fortschreibung zum bereits am 02.06.2025 unter dem Aktenzeichen SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01 versandten diplomatischen Anschreiben. Der dort benannte Verteiler gilt unverändert fort.
I. Gegenstand der Teil-Feststellung
Diese Teil-Feststellung dient der Klarstellung der bereits eingetretenen Rechtslage im laufenden Untersuchungsvorgang. Sie beschränkt sich ausdrücklich auf die Feststellung der Kenntnisnahme, der Sperrwirkung sowie der daraus resultierenden erweiterten persönlichen Haftung.
ERÖFFNUNG DES UNTERSUCHUNGSVORGANGS UND FESTSTELLUNG DES VERZUGS – SG-GA1949/SE-LJ/VERZUG/1225-01 – Inledning av undersökningsförfarande och fastställande av dröjsmål
Wertgeschätzter Zivilist Armin Waldner,
das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 eröffnet hiermit von Amts wegen einen Untersuchungsvorgang.
Es wird festgestellt:
– ein fortdauernder Nichterfüllungs- und Verzugsvorgang seit dem 01.06.2024,
– dass die gesetzte Selbstheilungsfrist fruchtlos verstrichen ist,
– dass die Hauptforderung in Höhe von 2.000,00 EUR fällig ist.
SCHIEDSSPRUCH – ANORDNUNG DER RESTITUTION – SG-GA1949/IT-BS/0525-01 – LODO ARBITRALE – ORDINANZA DI RESTITUZIONE – ARBITRAL AWARD – ORDER OF RESTITUTION
Aktenzeichen: SG-GA1949/IT-BS/0525-01
Datum: 13. Januar 2026
Gubbio, Italien, zu Protokoll der Geschäftsstelle – 22-seitiges Dokument
I. Bezugnahme
Bezug genommen wird auf den Feststellungsbeschluss vom 22. Juli 2025, ordnungsgemäß bekanntgegeben im August 2025. Die Frist zur freiwilligen Erledigung ist Ende September 2025 fruchtlos verstrichen.
II. Schiedsspruch
Die Restitution zugunsten des geschützten Zivilisten A. D. und seiner Familie wird angeordnet.
Feststellung, Klarstellung und Mitteilung der Sperrwirkung – SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01
Feststellung, Klarstellung und Mitteilung der Sperrwirkung
betreffend wiederholte Maßnahmen staatlicher Stellen, die verspätete und intransparente Verwendung eines gerichtlichen Beschlusses, den Entzug von Ausweisen im Eigentum des Schiedsgerichts sowie die daraus resultierende Sperrwirkung aufgrund eines fortlaufenden Untersuchungsvorgangs.
Betroffener Zivilist: A. D.
Funktion: Vereidigter Schiedsrichter
Domizil / Außenstelle Deutschland des Schiedsgerichts: **geschwärzt**
Grundlagen Seminar I am 07.02.2026
Datum: 07.02.2026
Ort: Österreich / Raum Salzburg (Genauer Ort wird mitgeteilt)
Uhrzeit: 11:00 – 17:00 Uhr
Inhalte: Grundlagen Völkerrecht und der Genfer Abkommen von 1949