Völkerrechtliche Schutzschrift und Eröffnung eines Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs A.D. // Lettera protettiva di diritto internazionale e apertura di un’indagine e di un procedimento dichiarativo A.D.

Mit sofortiger Wirkung wurde der konsularische Bereich des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 vom bisherigen Ort in Reinheim (Ulmenweg) an das geschützte Domizil des Zivilisten und Schiedsrichters A. D., **geschwärzt** verlegt.

Ein Untersuchungs- und Feststellungsvorgang wurde eingeleitet.