Offizielle diplomatisch-völkerrechtliche Belehrung für Polizisten – Istruzione ufficiale di diritto diplomatico e internazionale per agenti di polizia
Jeder deutsche Polizeibeamte ist gemäß Artikel 25 Grundgesetz (GG) verpflichtet, das Völkerrecht zu beachten, da es Bestandteil des Bundesrechts ist, den Bundesgesetzen vorgeht und unmittelbar Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebiets erzeugt.
Öffentliche Feststellung und Gewissensappell – SG-GA1949/SE-DE/RPKA/0525-02 – Dichiarazione pubblica e appello alla coscienza
„Wo beginnen die universellen Menschenrechte?
An kleinen Orten, nahe dem Zuhause – so nah und so klein, dass sie auf keiner Weltkarte erscheinen.
Und doch sind sie die Welt des Einzelnen: die Nachbarschaft, in der er lebt; die Schule oder Universität, die er besucht; die Fabrik, das Bauernfeld oder Büro, in dem er arbeitet.
Wenn diese Rechte dort keine Bedeutung haben, haben sie sie nirgendwo. Ohne gemeinsames Handeln der Bürger, um sie dort zu wahren, werden wir vergeblich auf Fortschritt in der größeren Welt hoffen.“
– Eleanor Roosevelt, Rede zu den Menschenrechten, Vereinte Nationen 1958
Grundlagenseminar 21.06.2025
Grundlagen Seminar Datum: 21.06.2025 Ort: Südhessen / Raum Darmstadt – Dieburg (Genauer Ort wird mitgeteilt) Uhrzeit: 10:00 – 17:00 Uhr Inhalte: Grundlagen der Genfer Abkommen Anmeldung zum Seminar Details nach Anmeldung über das folgende Seminar.
Öffentliche Bekanntmachung – INFORMATIONSBLATT ANREDEFORMEN // Annuncio pubblico – FOGLIO INFORMATIVO SULLE FORME DI INDIRIZZO
📌 Zweck dieses Dokuments
Dieses Informationsblatt dient der öffentlichen Klarstellung der zulässigen und unzulässigen Anredeformen gegenüber Personen, die unter dem Schutz der Genfer Abkommen von 1949 stehen.
🔒 Gültig für: Behörden, Gerichte, Polizeistellen, Verwaltungsorgane aller Vertragsstaaten.
Rechtsgutachten zur Steuerfreiheit von Zweckbetrieben // Parere legale corretto per valore sull’esenzione fiscale delle entità a fini speciali
**Völkerrechtliche Grundlage für Steuerfreiheit und Abgabenbefreiung von Zweckbetrieben**
Zweckbetriebe, die beim Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 registriert sind, unterliegen dem Schutz des humanitären Völkerrechts. Ihre Steuerfreiheit ergibt sich nicht aus einem einzelnen Artikel, sondern aus dem Gesamtauftrag des internationalen Schutzes von Zivilpersonen und gemeinwohlorientierter Versorgung.
Verlegung des konsularischen Bereichs – Reinheim (Deutschland) // Trasferimento della sezione consolare – Reinheim (Germania)
Mit Wirkung vom 26. Mai 2025 wurde der konsularische Bereich des Schiedsgerichts im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an das geschützte Domizil des Schiedsrichters A. D. verlegt:
