VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND TEIL-FESTSTELLUNG – Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01 – INTERNATIONAL LAW COMMUNICATION AND PARTIAL DETERMINATION

Diese Ausfertigung stellt keine neue diplomatische Mitteilung dar. Sie erfolgt ausschließlich als Teil-Feststellung und Fortschreibung zum bereits am 02.06.2025 unter dem Aktenzeichen SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01 versandten diplomatischen Anschreiben. Der dort benannte Verteiler gilt unverändert fort.

I. Gegenstand der Teil-Feststellung
Diese Teil-Feststellung dient der Klarstellung der bereits eingetretenen Rechtslage im laufenden Untersuchungsvorgang. Sie beschränkt sich ausdrücklich auf die Feststellung der Kenntnisnahme, der Sperrwirkung sowie der daraus resultierenden erweiterten persönlichen Haftung.

Feststellung, Klarstellung und Mitteilung der Sperrwirkung – SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01

Feststellung, Klarstellung und Mitteilung der Sperrwirkung
betreffend wiederholte Maßnahmen staatlicher Stellen, die verspätete und intransparente Verwendung eines gerichtlichen Beschlusses, den Entzug von Ausweisen im Eigentum des Schiedsgerichts sowie die daraus resultierende Sperrwirkung aufgrund eines fortlaufenden Untersuchungsvorgangs.

Betroffener Zivilist: A. D.
Funktion: Vereidigter Schiedsrichter
Domizil / Außenstelle Deutschland des Schiedsgerichts: **geschwärzt**

Grundlagen Seminar​ I am 07.02.2026

Datum: 07.02.2026

Ort: Österreich / Raum Salzburg (Genauer Ort wird mitgeteilt)

Uhrzeit: 11:00 – 17:00 Uhr

Inhalte: Grundlagen Völkerrecht und der Genfer Abkommen von 1949

Grundlagen Seminar II – Kommunikation Zivilisten 01.02.2026

Datum: 01.02.2026

Ort: Südhessen / Raum Darmstadt – Dieburg (Genauer Ort wird mitgeteilt)

Uhrzeit: 11:00 – 17:00 Uhr

Inhalte: Höfliche und würdevoll-völkerrechtliche Kommunikation für geschützte Zivilisten

(Aufbauseminar für Teilnehmer, die bereits das Grundseminar zur völkerrechtlichen Schutzordnung besucht haben)

Grundlagen Seminar​ I am 31.01.2026

Datum: 31.01.2026

Ort: Südhessen / Raum Darmstadt – Dieburg (Genauer Ort wird mitgeteilt)

Uhrzeit: 11:00 – 17:00 Uhr

Inhalte: Grundlagen Völkerrecht und der Genfer Abkommen von 1949

FESTSTELLUNG EINES WIEDERHOLTEN VERSTOSSES MIT NACHFOLGENDEM SCHIEDSSPRUCH

I. Gegenstand
Gegenstand ist die direkte Ladung (KALLELSE) der Förvaltningsrätten i Växjö vom 10.12.2025 (Aktbilaga 28, Mål nr. 4285-25), gerichtet direkt an geschützte Zivilisten trotz laufenden Untersuchungsvorgangs.

II. Feststellung
Es wird festgestellt, dass durch diese direkte Ladung wiederholt und dokumentiert gegen die bestehenden Untersuchungsfolgen des Schiedsgerichts verstoßen wurde.

ÖFFENTLICHE MITTEILUNG – Feststellung zur Ungültigkeit delegierter Ausweise

Im Zusammenhang mit einem laufenden völkerrechtlichen Untersuchungs- und Feststellungsvorgang gemäß den Genfer Abkommen von 1949 wird hiermit festgestellt:
Bestimmte delegierte Ausweise haben mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit verloren.
Diese Ausweise entfalten keine Vertretungs-, Schutz- oder Legitimationswirkung mehr. Eine Nutzung oder Vorlage ist nicht autorisiert.
Bei Sichtung oder Vorlage solcher Ausweise erfolgt deren Einziehung bzw. Sicherstellung im Rahmen der Gefahrenabwehr.

VÖLKERRECHTLICHE BEKANNTMACHUNG​ – ÖFFENTLICHE KLARSTELLUNG – SG-GA1949/AT-OÖ/BHF/0725-01

Die Verlinkung des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 unter einem auf Telegram veröffentlichten Video erfolgt ohne Autorisierung.

Das Schiedsgericht macht sich Inhalte, Aussagen oder emotionale Rahmungen des Videos nicht zu eigen. Es besteht kein inhaltlicher oder organisatorischer Zusammenhang.

Die Klarstellung erfolgt im Rahmen eines laufenden völkerrechtlichen Untersuchungsvorgangs und dient dem Schutz Dritter.

VÖLKERRECHTLICHE BEKANNTMACHUNG – AUFFORDERUNG ZUR UNVERZÜGLICHEN ENTFERNUNG VON VERLINKUNGEN SG-GA1949/AT-OÖ/BHF/0725-01

Im Zusammenhang mit einem laufenden völkerrechtlichen Untersuchungs- und Feststellungsvorgang wird hiermit festgestellt, dass unter einem Video auf der Plattform Telegram eine Verlinkung zum Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 ohne Autorisierung erfolgt ist.

Aus Gründen des Kinderschutzes sowie zur Wahrung der Neutralität des laufenden Vorgangs wird hiermit aufgefordert, sämtliche entsprechenden Verlinkungen unverzüglich zu entfernen und künftig jede Bezugnahme zu unterlassen.

Diese Aufforderung dient ausschließlich der Gefahrenabwehr und stellt keine Bewertung des Inhalts des Videos dar.

Aufbauseminar Kommunikation Zivilisten 04.01.2026

Datum: 04.01.2026

Ort: Südhessen / Raum Darmstadt – Dieburg (Genauer Ort wird mitgeteilt)

Uhrzeit: 11:00 – 17:00 Uhr

Inhalte: Höfliche und würdevoll-völkerrechtliche Kommunikation für geschützte Zivilisten

(Aufbauseminar für Teilnehmer, die bereits das Grundseminar zur völkerrechtlichen Schutzordnung besucht haben)