Völkerrechtlicher Verstoß der Staatsanwaltschaft Hof gegen den Zivilisten und Schiedsrichter H. M. K. –

Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-BY/StA-Hof/0925-01
Datum der Aufforderung: 07. September 2025
Ekshärad, Schweden, zu Protokoll der Geschäftsstelle – 18-seitiges Dokument

gegen das Schreiben der Staatsanwaltschaft Hof vom 27.08.2025
Rechnungsnummer: 814901047091
Geschäftsnummer: 3130 VRs 8161/23-a-01

Eingebracht durch
Der Zivilist und Schiedsrichter H. M. K., Domizil: **geschwärzt**, unter dem Schutz der Genfer Abkommen von 1949.

Fakten
Die Staatsanwaltschaft Hof hat am 27.08.2025 ein Schreiben mit Rechnungsaufforderung und Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe gegen den Zivilisten und Schiedsrichter H. M. K. erlassen. Dieses Schreiben stellt einen schweren völkerrechtlichen Verstoß dar.

Feststellung von Völkerrechtsverstößen und Eidverletzung – Constatazione di violazioni del diritto internazionale e di spergiuro

Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-NI/TT/0725-01
Gubbio den 04.09.2025, zu Protokoll der Geschäftsstelle – 14-seitiges Dokument

Wertgeschätzte Verantwortliche der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, namentlich Zivilist Carsten Hoffmeyer (in der Funktion als Leiter) sowie alle beteiligten Verantwortlichen dieser Stelle,

Teil A – Feststellung und In-Acht-Setzung der Polizei Delmenhorst

Teil B – Feststellung der Eidverletzung von Schiedsrichterin Susanne Wiehle

Außenstelle Österreich – Diplomatische Post / Schutzmacht Zivilbereich – Sede distaccata Austria – Posta diplomatica / Protezione potere civile

Mit sofortiger Wirkung wird hiermit völkerrechtlich verbindlich festgestellt und öffentlich bekanntgegeben:

Die oben genannte Anschrift ist ab sofort konsularischer Bereich und Außenstelle des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 für den Bereich Österreich.

Dieser Ort steht fortan unter dem besonderen Schutz des humanitären Völkerrechts, insbesondere nach Art. 3, 7, 30, 31 sowie Art. 146–149 der IV. Genfer Abkommen von 1949.

Jegliche staatliche oder nichtstaatliche Maßnahme, die sich gegen den konsularischen Bereich der Außenstelle, ihre Verantwortlichen oder dort geschützte Zivilpersonen richtet, wird als völkerrechtswidrig und als schwerer Verstoß gegen die Genfer Abkommen von 1949 gewertet und zur internationalen Ahndung gebracht.

Unzulässigkeit der Eintragung juristischer Personen als zivile Schutzmacht – Inammissibilità della registrazione di persone giuridiche come potenza protettrice civile

Ausgangslage
Vermehrt beantragen Organisationen, die nach staatlichem Recht in der Form einer juristischen Person (z. B. Verein, Stiftung, GmbH, AG) gegründet wurden, ihre Anerkennung als zivile Schutzmacht im Register des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949.
Diese Organisationen berufen sich teilweise auf notarielle Beglaubigungen oder Apostillen von staatlichen Stellen.

Rechtsgrundlagen
1. Völkerrechtssubjekte im Rahmen der Genfer Abkommen sind ausschließlich:
– Staaten,
– zwischenstaatliche Organisationen,
– Zivilisten.