Rechtsgutachten zur Steuerfreiheit von Zweckbetrieben​ // Parere legale corretto per valore sull’esenzione fiscale delle entità a fini speciali​

**Völkerrechtliche Grundlage für Steuerfreiheit und Abgabenbefreiung von Zweckbetrieben**

Zweckbetriebe, die beim Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 registriert sind, unterliegen dem Schutz des humanitären Völkerrechts. Ihre Steuerfreiheit ergibt sich nicht aus einem einzelnen Artikel, sondern aus dem Gesamtauftrag des internationalen Schutzes von Zivilpersonen und gemeinwohlorientierter Versorgung.