Verbot direkter Kontaktaufnahme im Verfahren D V-I – Schutz gemäß GA IV – Förbud mot direktkontakt i ärendet D V-I – Skydd enligt GC IV
Kontaktaufnahme mit geschützten Zivilisten im Verfahren D. V.-I. untersagt. – Kontakt med skyddade civila i ärendet D. V.-I. är förbjuden.
Schutzstatus verletzt – Durchsuchungsbeschluss gegen vereidigte Schiedsrichter aufgehoben – Violazione dello stato di protezione – Annullato il mandato di perquisizione contro giudici arbitrali giurati
Durchsuchung gegen vereidigte Schiedsrichter völkerrechtswidrig – Schiedsgericht hebt Beschluss auf. – Perquisizione illegittima contro giudici arbitrali: annullata dal Tribunale.
Völkerrechtliche Schutzanordnung – Aussetzung der Erzwingungshaft A.D. – Ordinanza di protezione di diritto internazionale – Sospensione della detenzione coattiva A. D.
Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-HE/FRA/0725-01
Datum: 20. Juli 2025
Ekshärad, Schweden, zu Protokoll der Geschäftsstelle – 16-seitiges Dokument
Bezug:
811.828003.3 (Stadt Frankfurt am Main – Ordnungsamt)
993 OWi 90/24 (Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.10.2024)
9600 VRs 507705/24 (Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Ladung vom 07.07.2025)
Eröffnung eines Untersuchung- und Feststellungsvorgangs aufgrund der wirksamen Beschwerde des Zivilisten A. D. – Apertura di un procedimento d’indagine e accertamento a seguito del reclamo valido del civile A. D.
Wertgeschätzte verantwortliche Zivilistin Susanne Wetzel und Verantwortliche des Amtsgericht Frankfurt am Main,
in Ausführung der zwingenden Bestimmungen der Genfer Abkommen von 1949, insbesondere Artikel 1, 3 und 7 Absatz 2 des IV. Abkommens (Zivilschutz), zeigt das Schiedsgericht hiermit an, dass gegen den geschützten Zivilisten A. D., geboren am **geschwärzt**, Domizil: **geschwärzt**, eine völkerrechtlich schwerwiegende Verletzung vorliegt.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat trotz anhängiger wirksamer Beschwerde und laufendem völkerrechtlichem Schutzverfahren am 07.07.2025 eine Ladung zur Erzwingungshaft (Aktenzeichen: 9600 VRs 507705/24) zugestellt. Dies stellt eine faktische Handlung eines bewaffneten Verwaltungsangriffs gegen eine geschützte Zivilperson dar.
Eröffnung eines Untersuchung- und Feststellungsvorgangs aufgrund der wirksamen Beschwerde des Zivilisten B. K. – Apertura di una procedura di indagine e accertamento a seguito della denuncia valida presentata dal civile B. K.
Wertgeschätzter verantwortlicher Zivilist Jan Kind und Verantwortliche der Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Einleitung:
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 teilt hiermit die offizielle Eröffnung eines völkerrechtlichen Untersuchung- und Feststellungsvorgangs mit.
Dieser Vorgang erfolgt auf Grundlage einer formgerecht eingereichten, wirksamen Beschwerde durch den Zivilisten B. K., in der konkrete und schwerwiegende Verletzungen des Schutzstatus sowie fundamentaler völkerrechtlicher Verpflichtungen durch das Landgericht Verden behauptet und dokumentiert wurden.
Vorwurf:
Dem Landgericht Verden wird zur Last gelegt, in einem laufenden oder abgeschlossenen Verfahren:
• den Schutzstatus eines zivilgeschützten Zivilisten ignoriert oder übergangen zu haben,
• den Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln im Sinne des humanitären Völkerrechts verweigert oder behindert zu haben,
• und/oder strukturell willkürliche Maßnahmen gegen eine unter Zivilschutz stehende Person durchgeführt zu haben.
Aufforderung zur Benennung aller beteiligten Polizeibeamten – SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01 – Richiesta di identificazione di tutti gli agenti di polizia coinvolti
im Rahmen des laufenden Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs gegen das Regierungspräsidium Kassel (Az. SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01) fordert das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 hiermit die sofortige namentliche Offenlegung aller an der völkerrechtlich relevanten Maßnahme gegen den geschützten Zivilisten A. D. beteiligten Personen.
Öffentliche Feststellung und Gewissensappell – SG-GA1949/SE-DE/RPKA/0525-02 – Dichiarazione pubblica e appello alla coscienza
„Wo beginnen die universellen Menschenrechte?
An kleinen Orten, nahe dem Zuhause – so nah und so klein, dass sie auf keiner Weltkarte erscheinen.
Und doch sind sie die Welt des Einzelnen: die Nachbarschaft, in der er lebt; die Schule oder Universität, die er besucht; die Fabrik, das Bauernfeld oder Büro, in dem er arbeitet.
Wenn diese Rechte dort keine Bedeutung haben, haben sie sie nirgendwo. Ohne gemeinsames Handeln der Bürger, um sie dort zu wahren, werden wir vergeblich auf Fortschritt in der größeren Welt hoffen.“
– Eleanor Roosevelt, Rede zu den Menschenrechten, Vereinte Nationen 1958