Eröffnung eines unabhängigen Untersuchung- und Feststellungsvorgangs betreffend des geschützten Zivilisten D. N. O. L. – SG-GA1949/DE-RP/AGMY/0226-01 – Opening of an independent investigation and determination procedure concerning the protected civilian D. N. O. L.

I. Einleitung
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erklärt hiermit die
Einleitung und Eröffnung eines unabhängigen humanitären Untersuchungs- und
Feststellungsvorgangs in Bezug auf eine eingegangene Mitteilung, die auf mögliche Abweichungen vom Schutzauftrag des humanitären Völkerrechts hinweist.
Die Maßnahme betrifft den geschützten Zivilisten D. N. O. L. und wurde durch die zivile Einrichtung Amtsgericht Mayen eingeleitet.

II. Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Das Schiedsgericht handelt als neutrales, unabhängiges und unparteiisches Organ im Sinne der Artikel 148 und 149 des IV. Genfer Abkommens