VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG – Verhaftungsankündigung / Vollstreckungshaftbefehl – A. D. – NOTIFICATION AND DETERMINATION UNDER INTERNATIONAL LAW

VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG
Verhaftungsankündigung / Vollstreckungshaftbefehl – A. D.
Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01

NOTIFICATION AND DETERMINATION UNDER INTERNATIONAL LAW
Announcement of arrest / enforcement arrest warrant – A. D.
Reference number: SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01

1. Völkerrechtlicher Rahmen
Gemäß Artikel 1 der Genfer Abkommen von 1949 sind alle beteiligten Stellen verpflichtet, die Einhaltung der Abkommen unter allen Umständen sicherzustellen. Artikel 27 schützt Würde, Person und Integrität geschützter Zivilisten. Artikel 31 untersagt Zwang. Artikel 32 bis 34 untersagen Druckmittel, Einschüchterung, Kollektivmaßnahmen und Freiheitsentziehung als Mittel zur Erzwingung einer Leistung.

2. Feststellung
Die angekündigte Verhaftung wegen Nichtzahlung einer Geldbuße und weiterer Kosten wird im Rahmen dieses Untersuchungsvorgangs als Druckmittel und als Eskalation staatlicher Zwangsmaßnahmen gegen einen geschützten Zivilisten dokumentiert.