Fortgeltungs-Feststellung der Ruhens- und Stillhaltepflicht bei laufendem Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgang – SG-GA1949/DE-BW/FA-S1/0825-01 – Determination of the continuing validity of the duty to suspend and to refrain from action during an ongoing investigation and determination procedure

Es wird festgestellt, dass in der Angelegenheit des geschützten Zivilisten N. W. seit dem 04.08.2025 ein laufender Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgang anhängig ist.
Die abschließende Feststellung ist noch nicht erfolgt.
Während eines laufenden Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgangs besteht eine völkerrechtlich zwingende Ruhens- und Stillhaltepflicht für sämtliche Maßnahmen, Verfahren, Vollstreckungen und Zwangsmittel.