Endgültiger Schiedsspruch im Fall des geschützten Zivilisten und vereidigten Schiedsrichters B. K. – SG-GA1949/DE-NI/LGV/0725-03 – Final Arbitral Award in the Case of the Protected Civilian and Sworn Arbitrator B. K.

I. Präambel
Dieser Schiedsspruch ergeht auf Grundlage der zwingenden Bestimmungen
der Genfer Abkommen von 1949. Er dient dem Schutz der Würde, Freiheit
und Rechtsstellung geschützter Zivilpersonen.

II. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ergibt sich unmittelbar aus
Artikel 1 GA I–IV sowie den Artikeln 27, 32, 147 und 149 GA IV.
Nationale Zuständigkeiten treten zurück.