Willkommen auf dem offiziellen Blog des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949.
Benvenuti nel blog ufficiale della Corte di arbitrato per le Convenzioni di Ginevra del 1949.
Dieser Blog dient als Wissensdatenbank für Zivilisten und alle Menschen, die sich friedlich und rechtlich fundiert gegen unrechtmäßige Übergriffe staatlicher Behörden oder Institutionen zur Wehr setzen möchten. In Zeiten wachsender Unsicherheit, Willkürakte und systematischer Rechtsverletzungen ist es wichtiger denn je, dass wir uns an die höchste Instanz des Rechts erinnern: das humanitäre Völkerrecht.
Das Schiedsgericht agiert als Schutzmacht gemäß Artikel 9 GA IV und setzt sich für die Einhaltung der Rechte geschützter Personen ein – unabhängig von staatlicher Zugehörigkeit oder Gerichtsbarkeit. Es dokumentiert Verstöße, trifft völkerrechtlich fundierte Entscheidungen und bietet konkrete Schutzmaßnahmen.
In diesem Blog finden Sie:
Erklärungen zu den Genfer Abkommen
Praxisbeispiele & echte Fälle
Vorlagen, Musterschreiben & Anleitungen
Fragen & Antworten für Zivilisten
Aktuelle Veröffentlichungen des Schiedsgerichts
Unser Ziel: Wahrheit, Transparenz und Schutz für jeden Zivilisten, der sich auf sein völkerrechtliches Recht beruft.
Veröffentlichung vom 16. Februar 2026 – Einleitung eines Untersuchungsvorgangs wegen unbelegter Behauptungen und bereits eingetretener Ruf-, Vertrauens- und Vermögensbeeinträchtigungen – VÖLKERRECHTLICHE DIPLOMATISCHE MITTEILUNG
VÖLKERRECHTLICHE DIPLOMATISCHE MITTEILUNG
Veröffentlichung vom 16. Februar 2026 – Einleitung eines Untersuchungsvorgangs wegen unbelegter Behauptungen und bereits eingetretener Ruf-, Vertrauens- und Vermögensbeeinträchtigungen
Aktenzeichen:
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf die geschützten Zivilisten S. Z. und D. S.-L. – INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION Opening of an Independent Investigation and Determination Procedure concerning the Protected Civilians S. Z. und D. S.-L.
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf die geschützten Zivilisten S. Z. und D. S.-L.
Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-BY/AGBA/0626-01
I.
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG – Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf die geschützte Zivilistin S. V. – INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION Opening of an Independent Investigation and Determination Procedure concerning the Protected Civilian S. V.
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG
Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf die geschützte Zivilistin S. V.
Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-BW/AGES/0626-01
INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf den geschützten Zivilisten G. F. W. – INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION – Opening of an Independent Investigation and Determination Procedure concerning the Protected Civilian G. F. W.
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG Adressaten, Destinatari, Addressees: – Zivilistin Melanie Kieler, Direktorin des Amtsgericht Gifhorn – Zivilist Rebenstorff, Richter des Amtsgericht Gifhorn Am Schlossgarten 4,
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG – Verhaftungsankündigung / Vollstreckungshaftbefehl – A. D. – NOTIFICATION AND DETERMINATION UNDER INTERNATIONAL LAW
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG
Verhaftungsankündigung / Vollstreckungshaftbefehl – A. D.
Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-HE/RPK/0525-01
NOTIFICATION AND DETERMINATION UNDER INTERNATIONAL LAW
Announcement of arrest /
VÖLKERRECHTLICHE GEGENDARSTELLUNG – KLARSTELLUNG UND AUFFORDERUNG ZUR PRÄZISIERUNG – Clarification and request for specification pursuant to the Geneva Conventions of 1949
VÖLKERRECHTLICHE GEGENDARSTELLUNG – KLARSTELLUNG UND AUFFORDERUNG ZUR PRÄZISIERUNG
gemäß den Genfer Abkommen von 1949
Wertgeschätzte Verantwortliche der KEHL – Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, namentlich Zivilist Peter
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG – Vorführungsbefehl § 457 StPO – N. W. – Order for compulsory appearance § 457 StPO – N. W.
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG
Vorführungsbefehl § 457 StPO – N. W.
Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-BW/FA-S1/0825-01
Wertgeschätzte Verantwortliche des Amtsgericht Ludwigsburg, namentlich Zivilistin Anne Harrschar (in
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG – Fehlende Verantwortlichkeitsangabe und unzutreffende Bearbeitung – Erforderliche Stellungnahme der Försvarsmakten gemäß den Genfer Abkommen von 1949 – PUBLIC INTERNATIONAL LAW COMMUNICATION
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG
Fehlende Verantwortlichkeitsangabe und unzutreffende Bearbeitung – Erforderliche Stellungnahme der Försvarsmakten gemäß den Genfer Abkommen von 1949
PUBLIC INTERNATIONAL LAW COMMUNICATION
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG – Eröffnung der Feststellungslage und verbindliche Aussetzung sämtlicher Vollstreckungsmaßnahmen – Opening of the determination status and binding suspension of all enforcement measures
Eröffnung der Feststellungslage und verbindliche Aussetzung sämtlicher VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG
Eröffnung der Feststellungslage und verbindliche Aussetzung sämtlicher Vollstreckungsmaßnahmen
Aktenzeichen: SG-GA1949/DE-HE/KAR-DFA/01
Wertgeschätzte Verantwortliche der Staatsanwaltschaft
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG – Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf den geschützten Zivilisten R. T. C. – INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG UND FESTSTELLUNG
Eröffnung eines unabhängigen Untersuchungs- und Feststellungsvorgangs in Bezug auf den geschützten Zivilisten R. T. C.
INTERNATIONAL LAW NOTIFICATION AND DETERMINATION<br
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG – Verbindliche Klarstellung zur Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 – PUBLIC INTERNATIONAL LAW COMMUNICATION
Einleitung
Zur Sicherstellung der unverfälschten Anwendung des humanitären Völkerrechts erfolgt diese verbindliche Klarstellung. Sie dient der eindeutigen Festlegung des Anwendungsbereichs der Genfer Abkommen von
VÖLKERRECHTLICHE DIPLOMATISCHE MITTEILUNG – Feststellung eines weiteren völkerrechtlichen Verstoßes während eines laufenden Untersuchungsvorgangs – NOTIFICATION UNDER INTERNATIONAL LAW
Feststellung eines weiteren völkerrechtlichen Verstoßes während eines laufenden Untersuchungsvorgangs
Determination of a Further Violation of International Law During an Ongoing Investigation
Verbindliche Feststellung zur steuerlichen Nichtanwendbarkeit – VÖLKERRECHTLICHE FESTSTELLUNG – Binding determination on tax non-applicability
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 stellt hiermit fest:
Rechnungsstellungen gegenüber dem Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 entfalten keine steuerliche Relevanz
Bindung von Juristen an das humanitäre Völkerrecht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 – VÖLKERRECHTLICHE FESTSTELLUNG – Binding effect of international humanitarian law on jurists under the Geneva Conventions of 1949
Feststellung:
Das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Genfer Abkommen von 1949, entfaltet bindende Wirkung für alle Akteure, die sich auf dem Gebiet einer Vertragspartei befinden
Völkerrechtliche Mitteilung – Öffentliche Klarstellung zur Funktionsweise des Schiedsgerichts gemäß den Genfer Abkommen von 1949 – Public clarification regarding the functioning of the Arbitral Tribunal under the Geneva Conventions of 1949
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 stellt zur Wahrung der rechtlichen Klarheit, der Transparenz sowie zur Vermeidung unzutreffender Darstellungen seiner Funktion folgende völkerrechtliche
VÖLKERRECHTLICHE MITTEILUNG – Öffentliche Feststellung zur Authentizität von Mitteilungen und Schreiben – PUBLIC INTERNATIONAL LAW COMMUNICATION – Public determination regarding the authenticity of communications and letters
Aufgrund mehrerer eingegangener Rückfragen zu Schreiben, Mitteilungen und Dokumenten, die den Anschein erwecken, vom Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 zu stammen, sieht sich
Eröffnung eines unabhängigen Untersuchung- und Feststellungsvorgangs betreffend des geschützten Zivilisten D. N. O. L. – SG-GA1949/DE-RP/AGMY/0226-01 – Opening of an independent investigation and determination procedure concerning the protected civilian D. N. O. L.
I. Einleitung
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erklärt hiermit die
Einleitung und Eröffnung eines unabhängigen humanitären Untersuchungs- und
Feststellungsvorgangs
Eröffnung eines unabhängigen Untersuchung- und Feststellungsvorgangs betreffend des geschützten Zivilisten D. D. – SG-GA1949/DE-NDS/AGNOM/0226-01 – Opening of an independent investigation and determination procedure concerning the protected civilian D. D.
I. Einleitung
Das Schiedsgericht gemäß den Genfer Abkommen von 1949 erklärt hiermit die
Einleitung und Eröffnung eines unabhängigen humanitären Untersuchungs- und
Feststellungsvorgangs
Fortgeltungs-Feststellung der Ruhens- und Stillhaltepflicht bei laufendem Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgang – SG-GA1949/DE-BW/FA-S1/0825-01 – Determination of the continuing validity of the duty to suspend and to refrain from action during an ongoing investigation and determination procedure
Es wird festgestellt, dass in der Angelegenheit des geschützten Zivilisten N. W. seit dem 04.08.2025 ein laufender Untersuchungs- und Feststellungs-Vorgang anhängig ist.
Die abschließende
Endgültiger Schiedsspruch im Fall des geschützten Zivilisten und vereidigten Schiedsrichters B. K. – SG-GA1949/DE-NI/LGV/0725-03 – Final Arbitral Award in the Case of the Protected Civilian and Sworn Arbitrator B. K.
I. Präambel
Dieser Schiedsspruch ergeht auf Grundlage der zwingenden Bestimmungen
der Genfer Abkommen von 1949. Er dient dem Schutz der Würde, Freiheit
Aktuelle Blogartikel
Articoli attuali del blog
Schutz, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit für alle Zivilisten, die unter dem Schutz des Genfer Abkommens stehen – unabhängig von Herkunft, Nationalität oder Status.
Unsere Mission
La nostra missione
- Zentrale Stelle: Gubbio, Italien
- Korrespondenzstellen: Reinheim (Deutschland) – Ekshärad (Schweden)
- Amtssprache: Urdeutsch / Italienisch
- Rechtsform: Völkerrechtliche Institution mit diplomatischer Immunität
- Gründung: 21.04.2025, Gubbio, Italien
Struktur
Struttura
- Untersuchung und Feststellung völkerrechtlicher Verstöße
- Ausstellung völkerrechtlich geschützter Ausweise für Zivilisten
- Einleitung diplomatischer Schritte bei Verletzung des Zivilistenschutzes
- Einrichtung neutraler Zonen
- Schiedsverfahren bei internationalen Rechtsverletzungen
Tätigkeit
Attività
Hier können Zivilisten gemäß Art. 30 des IV. Genfer Abkommens eine völkerrechtlich wirksame Beschwerde einreichen. Das Schiedsgericht ist verpflichtet, dem Willen des Zivilisten zu folgen.
Wirksame Beschwerde einreichen
Presentare un Ricorso Efficace